Fördermittel-beantragung
Zuschuss oder Kredit, Gesamtsanierung oder Einzelmaßnahmen?
Vor Beginn der Sanierung eines Wohnhauses stellt sich die Frage, ob eine Gesamtsanierung erfolgen kann, die eine klassifizierte KfW Effizienzhausstufe erreicht oder ob Einzelmaßnahmen, gefördert vom BAFA, zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt werden sollen. Anschließend werden konkrete Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik festgelegt, die im Rahmen der Sanierung umgesetzt werden sollen. Außerdem wird die Frage geklärt, ob die Maßnahmen mit einem Zuschuss oder einem Kredit gefördert werden können. Danach richtet sich, wo der Antrag gestellt wird. Die Förderung muss vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen beantragt werden. Gefördert werden können neben den Maßnahmen auch Beratung, Planung und Installation sowie Umfeldmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der eigentlichen Sanierung durchzuführen sind.
Energetische Sanierung zum KfW Effizienzhaus / Effizienzhaus EE
IN 5 SCHRITTEN ZUR ENERGIEEFFIZIENTEN IMMOBILIE
SCHRITT 1:
Lassen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) beraten
SCHRITT 2:
Beauftragen Sie einen EEE für die Erstellung des Sanierungskonzepts!
SCHRITT 3:
Beantragen Sie Ihre Förderung mit Unterstützung Ihres EEE bei Ihrer Hausbank.
SCHRITT 4:
Starten Sie mit den Sanierungsarbeiten nach Zusage für Ihr Vorhaben.
SCHRITT 5:
(Quelle: KfW)
Mehr Informationen über die KfW-Förderungen
Weiteres zu wertvoller Beratung in Sachen energetische Sanierung und warum die richtigen Schritte für Sie wichtig sind, finden Sie hier:
Energetische Sanierung durch Einzelmaßnahmen
(BAFA Förderung)
IN 5 SCHRITTEN ZUR ENERGIEEFFIZIENTEN IMMOBILIE
SCHRITT 1:
Einholung von Angeboten/Beauftragung des Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB) 1/
SCHRITT 2:
Antrag Online beim BAFA stellen 1/
Wichtig: Mit einem iSFP erhöhen Sie die Zuschussförderung um 5% und die förderfähigen Kosten erhöhen sich von 30.000 € auf 60.000 €.
Achtung: Der iSFP lohnt sich immer!
SCHRITT 3:
Auftragsvergabe / Vertragsabschluss 1/
Wichtig: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
SCHRITT 4:
Einreichung des Verwendungsnachweises / Beauftragung des Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) und Prüfung des Bearbeitungsstatus des AntragesSchritt
SCHRITT 5:
(Quelle: BAFA)
1/ Achtung: Die TPB und der BAFA-Förderantrag dürfen erst erstellt bzw. gestellt werden, nachdem ein Liefer- und Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt (aufschiebende oder auflösende Bedingung) abgeschlossen wurde. Planungs- und Beratungsleistungen sind bereits vor Antragstellung zulässig. Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf jedoch erst nach der Förderzusage begonnen werden.
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