+49 (0) 152 2620 4840 info@ids-e.de

Energieausweise

Was ist ein Energieausweis?

Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen einen Energieausweis vor.

Der Energieausweis ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Er stellt eine Art „Energiepass“ dar, der Informationen über den Energiebedarf oder Energieverbrauch des Gebäudes liefert und aufzeigt, wie effizient es hinsichtlich des Energieverbrauchs ist.
Anhand einer Farbskala und weiteren Werten informiert er insbesondere über den Heizenergie- und Warmwasserverbrauch/– bedarf eines Hauses.

Welche Energieausweise gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Verbrauchsausweis

Für bestehende Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, können Energieausweise auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Ihm liegt der tatsächliche Heizenergieverbrauch der Bewohner bzw. Mieter zugrunde. Um eine Kennzahl zu ermitteln, werden die Verbräuche der letzten drei Jahresrechnungen herangezogen. Experten geben allerdings zu bedenken, dass sich das Verfahren stark am individuellen Nutzerverhalten orientiert.

Vorteile von Verbrauchsausweisen

  • Kostengünstige und schnelle Erstellung der Energieausweise
  • Gute Korrelation mit den tatsächlichen Verbrauchswerten
  • Einfaches Benchmarking zur Erkennung grundsätzlicher Einsparpotentiale gegenüber anderen Gebäuden gleicher Nutzung

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis zeigt, wie viel Energie eine Immobilie benötigt. Er basiert auf Berechnungen zur Beschaffenheit der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik für Heizung, Lüftung etc. Daher geben die Kennwerte des Bedarfsausweises zuverlässige Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf.

Vorteile von Bedarfsausweisen

  • Gebäudebewertung unabhängig vom Einfluss des Nutzers
  • Dezidierte Analyse der einzelnen Komponenten des Gebäudes
  • Gute Erkennung von Schwachstellen und Ableitung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung (Energieberatung)
  • Gute Anwendbarkeit auch bei fehlenden Energieabrechnungen oder nach energetischen Sanierungen

Wann benötigt man einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist in verschiedenen Situationen erforderlich:

1. Neubau eines Gebäudes

Der Bauherr muss sicherstellen, dass ihm der Energieausweis oder eine Kopie davon unmittelbar nach der Gebäudefertigstellung übergeben wird und hat den Ausweis „der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen“.

2. Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes

Wird ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes vermietet oder verkauft, so ist dem Interessenten ein Energieausweis vorzulegen bzw. zugänglich zu machen. Für potenzielle Mieter oder Käufer ist es so einfacher, die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten einer Immobilie einzuschätzen.

3. Energetische Sanierung eines Gebäudes

Wird ein Gebäude energetisch saniert oder umgebaut, so ist ebenfalls ein Energieausweis zu erstellen. Der Gebäudeeigentümer muss sicherstellen, dass ihm der Energieausweis oder eine Kopie davon unmittelbar nach Abschluss der energetischen Sanierungsarbeiten übergeben wird und hat den Ausweis „der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen“.

Für kleine Gebäude (bis 50 m² Nutzfläche) und Baudenkmäler müssen keine Energieausweis ausgestellt werden.

Beide Energieausweisarten, Verbrauchs- und Bedarfsausweise, sind 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer ausgestellt werden. Ein Energieausweis verliert allerdings schon vor Ablauf dieser Zeit seine Gültigkeit, wenn wegen Änderungen
oder Erweiterungen an einem Gebäude ein neuer Energieausweis auszustellen ist.

Pflichtangaben für Immobilienanzeigen

Angaben bei Wohngebäuden

  • die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis im Sinne von § 81 GEG oder Energieverbrauchsausweis im Sinne von § 82 GEG,
  • der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
  • das im Energieausweis genannte Baujahr und
  • die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Bald können Sie hier direkt online Ihren Energieausweis generieren und bestellen. Bis dahin melden Sie sich über unser Kontaktformular und wir unterstützen Sie dabei.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Schreiben Sie mir eine Nachricht!

Telefon

+49 (0) 152 2620 4840

Addresse

Bahnweg 12 A
DE-66780 Siersburg

E-mail

info@ids-e.de
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner