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ENERGETISCHE BAUBEGLEITUNG

NEUBAU

Die energetische Optimierung eines neuen Gebäudes ist ein komplexes und umfangreiches Vorhaben. Die einzelnen Komponenten der Gebäudehülle und der Anlagentechnik müssen bauphysikalisch sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Zudem sind eine ganze Reihe rechtlicher Bestimmungen wie z. B. das Niveau des Wärmeschutzes (d.h. die Dämmstärken, die Qualität der Fenster usw.), die Erstellung von Lüftungskonzepten usw. zu beachten.

sanierung

Die Sanierung eines Gebäudes ist ein komplexes und umfangreiches Vorhaben. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen müssen bauphysikalisch sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Zudem sind eine ganze Reihe rechtlicher Bestimmungen wie z. B. das Niveau des Wärmeschutzes (d.h. die Dämmstärken, die Qualität der Fenster usw.), die Erstellung von Lüftungskonzepten usw. zu beachten.

Wann wird die Energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert?

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann im Zusammenhang mit einem Neubau, einer Gebäudesanierung zum Effizienzhaus 85/70/55/40 sowie mit einer Förderung der folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) beantragt werden:

    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, obere Geschossdecke, Außenwand, Kellerdecke, Bodenplatte, Fenster und Türen)
    • Anlagentechnik (außer Heizung)
    • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
    • Heizungsoptimierung

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Hierbei helfe ich Ihnen gerne.

 

Was kann eine energetische fachplanung und baubegleitung beinhalten?

Im Rahmen einer energetischen Baubegleitung können somit die folgenden Punkte bearbeitet werden:

 

  • Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs mit den energetisch relevanten Kenngrößen als Grundlage zur Angebotseinholung.
  • Optimierung des Sanierungs-Konzeptes in Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Bauherrn und dem Architekten
  • Erstellung der notwendigen KfW – Nachweise zur Einwerbung der Fördermittel
  • Unterstützung bei der Angebotseinholung/Ausschreibung
  • Prüfung von Angeboten auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen
  • Überwachung und Abnahme der Bauausführung durch regelmäßige Besuche der Baustelle
  • Abnahme der Sanierungs-Leistungen und Bestätigung gegenüber der KfW
  • Erstellung eines Energieausweises auf Basis des Energiebedarfes

Nachdem Sie sich für bestimmte Sanierungsmaßnahmen entschieden haben, geht es an die detaillierte energetische Fachplanung. Auf dieser Grundlage können Sie dann Gewerke ausschreiben und Angebote einholen.
Sobald die Arbeiten starten, übernehmen die Energieeffizienz-Experten auch die Baubegleitung. Sie sichern die Qualität aller Maßnahmen und sorgen dafür, dass das Energieeinsparpotenzial ausgeschöpft wird und Bauschäden vermieden werden.
Es ist nicht immer erforderlich, dass alle diese Punkte in eine Sanierungsbegleitung aufgenommen werden. Im einfachen Fall besteht diese Begleitung darin, dass der Sachverständige die notwendigen Unterlagen für ein Förderprogramm erstellt, während der Sanierung die Baustelle besucht und nach Abschluss der Arbeiten gegenüber dem Fördermittelgeber bestätigt, dass die Sanierungsarbeiten antragsgemäß und in Übereinstimmung mit den jeweiligen Anforderungen ausgeführt wurden.

Wenn Sie Ihre Sanierung über ein Förderprogramm – wie z.B. über die KfW – finanzieren wollen oder Sie allgemein Ihre Sanierung von einem Sachverständigen begleiten lassen wollen, sprechen Sie mich wegen einer Baubegleitung einfach mal an.

 

 

 

 

 

 

 

 

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